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Kontakt

Unsere Standorte

Klinikum Fichtelgebirge Marktredwitz
Schillerhain 1–8
95615 Marktredwitz
Telefon: 09231 809 - 0
E-Mail: info@klinikum-fichtelgebirge.de
Klinikum Fichtelgebirge Selb
Weißenbacher Str. 62
95100 Selb
Telefon: 09287 971 - 0
E-Mail: info@klinikum-fichtelgebirge.de

PARKPLÄTZE

  • Parkplätze sind direkt bei beiden Häusern vorhanden
  • Informationen zu den aktuellen Fahrplänen für Bus- und Bahnverbindungen erhalten Sie in beiden Häusern an der Information
  • Marktredwitz: Die nächstgelegene Bushaltestelle befindet sich in der Jean-Paul-Straße (beim Besucherparkplatz)

BESCHWERDEMANAGEMENT

Sie haben eine Beschwerde? Diese können Sie den Mitarbeitern unseres Qualitätsmanagements vorlegen, die Ihren Fall aufnehmen und bearbeiten werden. Füllen Sie ganz einfach unseren Fragebogen auf unserer Bewertungsseite aus.

Ihr Anliegen wird mit den Mitarbeitern des jeweiligen Bereichs besprochen und wir kümmern uns, ggf. auch mit Ihnen zusammen, um eine Lösung. Haben Sie also keine Scheu, einen dieser Wege zu gehen: Schreiben Sie uns eine E-Mail! Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung, denn mit Ihren Anregungen, Ideen und Ihrer Kritik helfen Sie uns, uns stetig zu verbessern!

Sie können uns aber gerne auch direkt per E-Mail erreichen: beschwerdemanagement@klinikum-fichtelgebirge.de

Hinweisgeberschutzgesetz

Als Krankenhaus sind wir bestrebt, eine offene und ehrliche Kommunikation zu fördern, um sicherzustellen, dass die Qualität der medizinischen Versorgung und die Sicherheit unserer Patienten stets gewährleistet sind. Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, spielt eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung einer hohen Qualität der medizinischen Versorgung und bietet einen klaren Rahmen, um Verstöße zu melden, ohne dass der Hinweisgeber negative Konsequenzen befürchten muss.

 

Wir stellen sicher, dass alle Hinweise vertraulich behandelt werden und die Identität des Hinweisgebers geschützt bleibt, sofern dies gewünscht wird. Hierfür arbeiten wir mit der Fa. Osapiens zusammen, die uns eine Plattform zur Verfügung stellt. Bei begründeten Verdachtsmomenten oder Wissen über Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien kann hier eine Meldung eingegeben werden.

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz oder zum Melden von Verstößen haben.

Besonders wichtig ist uns dabei: Die Fa. Osapiens und die dort tätigen Juristen sind dazu verpflichtet, eingehende Meldungen und deren Bearbeitung höchstvertraulich zu behandeln. Alle Hinweise werden dort und nicht beim KU Klinikum Fichtelgebirge gesammelt und bearbeitet. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist.

Hinweise müssen dabei grundsätzlich auf Tatsachen beruhen, d. h. sie müssen immer der Wahrheit entsprechen. Bitte beachten Sie, dass dieser Meldekanal nicht für Verleumdung oder Falschmeldungen missbraucht werden darf.

 

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

 

Bitte beachten Sie, dass über das Hinweisgebersystem ausschließlich Verstöße, die unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, zu melden sind und bearbeitet werden können. Unter diesen Anwendungsbereich fallen unter anderem:

  • strafrechtliche Verstöße, wie solche gegen Leib, Leben oder Gesundheit
  • unberechtigte Weitergabe von personenbezogenen Daten (z. B. Patientendaten)
  • Hygiene (z. B. Verunreinigung von OP-Besteck)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (z. B. Diskriminierung)
  • Unterschlagung und Veruntreuung (z. B. von Medikamenten durch Mitarbeitende für private Zwecke)
  • Vergabesachen (z. B. eine Leistung wird ohne ein förmliches Vergabeverfahren direkt vergeben)
  • Krankenhausabrechnung (z. B. Abrechnung von nicht erbrachten Leistungen)
  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
  • Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (z. B. Missachtung der geltenden, grundlegenden Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

>> zur Meldeplattform - Hinweisgebersystem



Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettengesetz stellt sicher, dass Unternehmen entlang ihrer Lieferketten Standards in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz erfüllen. Dies einzuhalten ist uns ein wichtiger Grundsatz unserer Arbeit.

Seit dem 1. Januar 2024 sind wir als Unternehmen mit 1.000 und mehr Beschäftigten nun auch zur Einhaltung der im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang unserer Lieferketten verpflichtet. Doch auch schon vorher war die Einhaltung dieser Standards uns ein wichtiger Grundsatz unserer Arbeit.

Beschwerdeverfahren

Alle Beschäftigten und Geschäftspartner des  KU Klinikum Fichtelgebirge sind aufgerufen, mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu melden.
Alle Hinweise können anonym oder vertrauliche abgegeben werden. Nach Erhalt wird Ihre Meldung sorgfältig geprüft. Erhärtet sich der Verdacht auf einen Verstoß, werden geeignete Maßnahmen ergriffen.

Hier können Sie eine Beschwerde einreichen:
>>Beschwerdemanagement (osapiens.cloud)


 

MEDIZINPRODUKTESICHERHEIT

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), § 6

E-Mail: mpsb@klinikum-fichtelgebirge.de