Rund ein Drittel der Patienten, die eine Notaufnahme aufsuchen, sind keine Notfälle und werden ab April an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst Bayern verwiesen
Marktredwitz, 29.03.2017
Da bundesweit die Notaufnahmen der Krankenhäuser immer stärker überlastet sind und daher häufig für echte Notfälle blockiert sind, haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) die Abklärungspauschale vereinbart. Trotz der Ablehnung durch die DKG (Deutsche Krankenhausgesellschaft) tritt sie nun am 1. April 2017 in Kraft und soll die Notaufnahmen entlasten.
Patienten die in die Notaufnahme kommen, werden – wie bisher - bereits bei der Anmeldung von der Schwester zu den vorliegenden Beschwerden befragt. Diese nimmt eine Einschätzung der Dringlichkeit aufgrund verschiedener medizinischer Parameter und der Beschreibung des Patienten vor.
Die Behandlungsreihenfolge und damit die Wartezeit in der Notaufnahme hängen von dieser Einschätzung ab. Neu ab April ist die dann folgende Kurzbegutachtung durch einen Arzt, welcher bei leichteren Erkrankungen an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst verweisen wird.

Patienten können dazu beitragen, die Notaufnahmen zu entlasten
„Warum Wochen oder Monate auf einen Termin beim Facharzt oder eine aufwändige Untersuchung warten, wenn ich doch ganz einfach auch in die Notaufnahme gehen kann? So denken offenbar immer mehr Patienten. Das Problem dabei ist, dass gerade am Abend oder an den Wochenenden mittlerweile ein Drittel der Patienten gar keine Notfälle mehr sind. Häufig werden auch Patienten vorstellig, welche ein Rezepte oder eine Krankschreibung benötigen. Diese Dokumente können wir hier nicht ausstellen.“ beschreibt Petra Fröhlich, Stationsleiterin der Notaufnahme, die Situation am Klinikum Fichtelgebirge.
Wann sollte man in die Notaufnahme gehen, wann zum ärztlichen Notdienst?
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst Bayern ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes für alle dringenden Beschwerden zuständig, mit denen man normalerweise zum Hausarzt gehen würde. Notaufnahmen jedoch sind für lebensbedrohliche Fälle zuständig oder wenn bleibende Gesundheitsschäden zu erwarten sind, falls der Patient nicht schnell behandelt wird.
Der Fall ist das etwa nach schweren Unfällen oder bei Verdacht auf einen Herzinfarkt (Engegefühl und Schmerzen in der Brust) oder Schlaganfall (Taubheitsgefühl in Armen oder Beinen, Lähmungen).
Dr. med. Bertram Krüger, Ärztlicher Leiter am Klinikum Fichtelgebirge, betont: „Patienten sind aufgefordert, selbst besser einzuschätzen, wann sie wo richtig sind und ob ihr gesundheitliches Problem beim Hausarzt richtig aufgehoben ist. Deshalb muss auch der Ärztliche Bereitschaftsdienst bekannter werden. Dieser ist stets unter der Nummer 116 117 erreichbar.“
Wer sich unsicher ist, schildert der Vermittlungs- und Beratungszentrale seine Beschwerden, und bekommt dann den passenden Arzt in der Nähe vermittelt. In Bayern ist ein hausärztlicher Bereitschaftsdienst flächendeckend eingerichtet. Zusätzlich werden regional fachärztliche Dienste für die Notfallversorgung der Bevölkerung angeboten. Wenn es aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist, einen Arzt aufzusuchen, wird auch ein allgemeinärztlicher Hausbesuch vermittelt.
Kinder in der Notaufnahme
Auch wenn Kinder außerhalb der Sprechzeiten des Kinderarztes erkranken oder sich verletzen ist die erste Anlaufstelle die 116 117. In lebensbedrohlichen Situationen wählen Eltern die 112. Wenn Kinder in der Notaufnahme vorstellig werden, werden diese ebenfalls von einem Arzt untersucht, welcher die weitere Behandlung dann mit den Eltern abstimmt. Das Klinikum Fichtelgebirge hat keine Kinderklinik, daher werden Kinder bei schwerwiegenderen Krankheitsbildern dann in entsprechende Kinderkliniken in der Umgebung verlegt.
Mit diesen Symptomen sollten Sie in die Notaufnahme gehen oder die 112 wählen:
• akute Atemnot
• akut auftretender Brustschmerz
• akute Blutungen
• Frakturverdacht
• plötzliche Ohnmacht oder Bewusstseinsstörung
• Lähmungserscheinungen
• plötzlicher Sehverlust