Das Pflegeberufegesetz (PflBG) wird ab dem 1. Januar 2020 das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ablösen. Ziel ist es, die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu modernisieren, attraktiver zu machen und den Berufsbereich der Pflege insgesamt aufzuwerten.
(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Die Ausbildung ist eine dreijährige, generalistische berufliche Ausbildung mit dem Abschluss: Pflegefachfrau/Pflegefachmann und EU-weit anerkannt.
Im dritten Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit der Spezialisierung:
• Altenpfleger bzw. Altenpflegerin
• Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Krankenpfleger
Mit den spezialisierten Abschlüssen wird jedoch keine EU-weite Anerkennung erreicht.
„Generalistische Ausbildung zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen“
Ausbildungsbeginn: 01.09.
Dauer: 3 Jahre
Struktur: Die Ausbildung teilt sich in abwechselnde Blöcke zwischen
2.100 Std. Theorie und 2.500 Std. Praxis
Ab dem 2. Ausbildungsdrittel: Duales Studium Health Care Studies
In Kooperation mit der Hamburger Fern-Hochschule bieten wir den dualen Studiengang Health Care Studies an.
Der Bachelor-Studiengang Health Care Studies umfasst acht Semester im Teilzeitstudium. Er ist zunächst ausbildungs- und anschließend berufsbegleitend gestaltet. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums wird Ihnen der akademische Grad Bachelor of Science (B.Sc.) verliehen.
"Die meisten praktischen Einsätze finden im Krankenhaus an unseren Standorten Marktredwitz und Selb statt."
Ihre Vergütung ist tarifrechtlich geregelt.
1. Ausbildungsjahr: 1.190,69 €
2. Ausbildungsjahr: 1.252,07 €
3. Ausbildungsjahr: 1.353,38 €
Zusätzliche Vorteile:
• 400,00 € Erfolgsprämie (bei bestandener Abschlussprüfung)
• 13,29€ Vermögenswirksame Leistungen
• vollständige Kostenübernahme bei schulischen Exkursionen
• Weihnachtsgeld
• Zuschüsse für Fitnesscenter, Schwimmbäder, u.v.m. (im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung)
Schulische Voraussetzungen
• Realschulabschluss oder andere gleichwertige Schulausbildung
• Erfolgreich abgeschlossener Hauptschul-/Mittelschulabschluss zusammen mit dem Nachweis:
- Einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder
- Einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten mindestens einjährigen Assistenz- oder Helferausbildung oder Altenpflegeausbildung
• Der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung.
Laut § 11 PflBG
„Ausbildungsverkürzung um ein Jahr für Absolventen einer Helferausbildung möglich“
Persönliche Voraussetzungen
Teamfähigkeit, Stressresistenz, Zuverlässigkeit, Empathie, Geduld, Selbständigkeit, Weitblick, Flexibilität, Bereitschaft zu lebenslangem Lernen, Kommunikationsfähigkeit, professionelle Distanz wahren
Während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann werden ein professionelles, ethisch fundiertes Pflegeverständnis und ein berufliches Selbstverständnis entwickelt und gestärkt.
• Die Ausbildung vermittelt die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen
• Die Ausbildung vermittelt die in akut und dauerhaft stationären sowieso ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen
• Die Ausbildung fördert die zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen
• Die Ausbildung fördert die zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie die Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion
• Lebenslanges Lernen wird dabei als ein Prozess der eigenen beruflichen Biografie verstanden und die fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig anerkannt
• Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen die folgenden Aufgaben selbstständig auszuführen:
• Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege
• Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
• Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen
• Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
• Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen
• Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen
• Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen
• Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen
• Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen
• Ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen
• Interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten
Im 1. und 2. Ausbildungdrittel
• Vermittlung der Kompetenzen, die zur Erreichung der Ausbildungsziele erforderlich sind, auf der Grundlage eines Ausbildungsplanes
• Die praktische Ausbildung umfasst verschiedene Einsätze an verschiedenen Lernorten (Orientierungseinsätze, Pflichteinsätze, Vertiefungseinsätze)
• Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung stellen die Praxisanleitung sicher
Laut § 3 PflAPrV und § 8 PflBG
• Orientierungseinsatz 400 Std.
• stationäre Akutpflege 400 Std.
• stationäre Langzeitpflege 400 Std.
• ambulante Pflege 400 Std.
• pädiatrische Pflege 120 Std. (60 Std.*)
* Bis zum 31. Dezember 2024 entfallen auf den Pflichteinsatz in den pädiatrischen Versorgungen mindestens 60 Stunden und höchstens 120 Stunden. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden des Orientierungseinsatzes
(Quelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Letztes Ausbildungsdrittel
• psychiatrische Versorgung 120 Std.
• Weitere Einsätze 160 Std.
• Vertiefungseinsatz 500 Std.
Praktische Ausbildung gesamt 2.500 Stunden
Kontakt
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